Ein Hauptort, auch Zentraler Ort, ist die Ortschaft, die das
wirtschaftliche, geistige oder administrative Zentrum eines
geographischen Raumes darstellt, aus Sicht der
Verwaltungsgliederung und der
Raumplanung mit leicht unterschiedlicher Bedeutung.
Länderspezifisches
Deutschland
Der Verwaltungssitz eines (Land-)Kreises muss nicht notwendigerweise in
einer Stadt beheimatet sein, der Sitz kann auch in einer Gemeinde ohne
Stadtrechte liegen. In diesem Fall lautet die Bezeichnung nicht
Kreisstadt, sondern Kreishauptort. .
Österreich
In Österreich spielt der Begriff verwaltungsrechtlich keine Rolle, wohl
aber in der
amtlichen Statistik. So definiert sich der Begriff Hauptort im amtlichen
Ortsverzeichnis der
Statistik Austria:
„Als Hauptort ist jene Ortschaft anzusehen, die infolge ihrer
Anreicherung mit Geschäften, Gewerbe- und
Dienstleistungsbetrieben, kirchlichen, kulturellen und
Verwaltungseinrichtungen als Mittelpunkt der Gemeinde fungiert.
Nicht immer ist dies der größte Ort oder jener, in dem sich das
Gemeindeamt oder die Kirche befindet. Aus formalen Gründen ist
bei jeder Gemeinde ein Hauptort ausgewiesen, obwohl es einige
Gemeinden gibt, die keinen Hauptort erkennen lassen.“
Schweiz und
Liechtenstein[Bearbeiten]
In der
Deutschschweiz kann auch ein
Dorf der
Hauptort sein, da nicht alle Schweizer
Kantone Städte aufweisen. So ist der Hauptort des rund 20'000 Einwohner
zählenden
Kantons Appenzell Innerrhoden das Dorf (und eben nicht die Stadt)
Appenzell mit 5500 Einwohnern (2002). Bei Kantonen, deren
Verwaltungszentrum eine Stadt ist, ist der Hauptort zugleich
umgangssprachlich Hauptstadt, wie zum Beispiel
Zürich.
Dies gilt auch für den
Liechtensteiner Hauptort
Vaduz mit
etwas mehr als 5000 Einwohnern. Siehe hierzu auch
Vorort (Geschichte).
In der Schweiz gelten statistisch alle Orte mit mehr als 10'000
Einwohnern als Stadt. Viele historische Städte (Ortschaften mit
mittelalterlichem
Stadtrecht) haben wesentlich weniger Einwohner. Zu den historischen
Städten zählen beispielsweise
Stein am Rhein,
Diessenhofen und
Maienfeld oder, als Extreme,
Fürstenau mit weniger als 1000 und
Werdenberg mit weniger als 100 Einwohnern.
In
Frankreich wird die französische Entsprechung zu Hauptort,
chef-lieu, für die Verwaltungssitze jeder Art von Gebietskörperschaften
und Verwaltungseinheiten unterhalb des Zentralstaates (Regionen,
Départements,
Arrondissements,
Kantone und
Gemeinden) verwendet. - Die Einwohnerzahl spielt in manchen Fällen kaum
eine Rolle: Der
Kanton Craonne z.B. ist nach seinem Hauptort, einem Dorf mit nur
65 Einwohnern (2005) benannt, während der größte Ort des Kantons (Corbeny)
zehnmal so viele Einwohner hat (693 im Jahr 2006) (aber Craonne hatte
630 Einwohner im Jahr 1906).
In
Italien wird der entsprechende italienische Begriff capoluogo in
derselben Weise für die Verwaltungssitze der
Regionen,
Provinzen und Gemeinden angewandt.
Schweden
In
Schweden
hat jede der 290 Gemeinden einen Hauptort (schwedisch centralort),
der oft den gleichen Namen wie die Gemeinde trägt.
Zur Abgrenzung Hauptort und Hauptstadt
Eine
Hauptstadt ist im Allgemeinen der Hauptort einer
Gemeinde,
einer Stadt,
einer Region
oder eines
Bezirks, Landes oder
Staates,
oder eines historischen Territoriums (Residenzstadt).
Meist ist sie
Verwaltungssitz (Sitz der Hauptverwaltung und der Verwaltungsspitze, wie
Bürgermeister, Regierung, usw.), muss das nicht zwingend auch
Regierungssitz sein, wie
Amsterdam und
Den Haag
in den Niederlanden.
Die Hauptstadt muss auch nicht unbedingt der größte
oder bevölkerungsreichste Ort sein (siehe Washington, D.C.
in den
USA oder Bern in der
Schweiz),
oder der Hauptort als wirtschaftlich-kulturelles Zentrum des Raumes, und
muss nicht einmal verwaltungsgliederisch Teil der Region sein (wie
St. Pölten gegenüber
Wien in
Niederösterreich), und umgekehrt der räumliche Hauptort der Region nicht
administrative Hauptstadt.
Beispiel für eine starke Konzentration der
politischen und raumgliederischen Aspekte („zentralistischer Hauptort“) ist
Paris in
Frankreich, Beispiel eines dezentralen Konzeptes ist die
Europäische Union, die, aufgrund der vielen als gleichrangig erachteten
Hauptorte Europas gar keine, bzw. drei Hauptstädte im Sinne des Begriffs hat
(Brüssel, Straßburg und
Luxemburg).
Ein Hauptort muss auch keineswegs geographisch
zentral liegen (Istanbul
in der Türkei).
Nicht jede Stadt ist auch gleichzeitig Hauptort einer Region, kann aber für
die Menschen der umliegenden Regionen, und die Raumplanung und -entwicklung
durchaus als solcher gelten, wenn bestimmte Teile der Infrastruktur nur in
dieser Stadt vorhanden sind. In schlecht entwickelten Räumen liegen die
Hauptorte typischerweise sogar außerhalb der eigentlichen Region (etwa in
Gebirgsregionen am Gebirgsrand, im jeweilig im Flussgebiet übergeordneten
Haupttal), was zu Abwanderung und weiterer Stärkung des Hauptortes führt.
Bei territorialer Zusammenlegung ist zumeist der Ort
mit Sitz der Verwaltungsspitze der neue Hauptort, ebenso in dünn- und
streubesiedelten Regionen ohne allgemeinem Zentrum. Politisch-administrative
und geistig-wirtschaftliche Aspekte beeinflussen sich zwangsläufig
gegenseitig, sodass der jeweils eine Aspekt im Laufe der Stadtentwicklung
den anderen nach sich zieht (Urbanisierung)
– Beispiele sind historische Siedlungsgründungen um Klöster und Burgen, die
dann deren Funktion als Hauptort übernehmen, und umgekehrt Neugründungen
oder Verlagerung von Hauptstädten aus wirtschaftspolitischen Gründen (wie
Brasília
in Amazonien,
Ankara in Anatolien).
Musterbeispiel einer Hauptortentwicklung ist
Hongkong,
1842 in einer dörflichen Region als Handelshafen und Kolonialverwaltung
installiert, heute Zentralort des ganzen Südens
Ostasiens
und Drehscheibe des Welthandels.
Quellen
Bildnachweis
Weblinks
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