Residenzstadt
Eine Residenzstadt ist eine
Stadt, die
Sitz eines
Herrschers ist.
Der Begriff leitet sich von Residenz,
lateinisch Residentia, zu
residere ‚sich setzen,
niederlassen, wohnen‘, (englisch Residence,
französisch Résidence) ab, dem
Sitz des geistigen oder weltlichen Herrschers, ursprünglich der von einem
Herrscher ausgewählte dauerhafte repräsentative Wohnsitz (Burg, Schloss,
Palast).
Residenzstädte waren bzw. sind in allen Kulturen
üblich, von Rom
über
Konstantinopel/Byzanz,
Bagdad bis
zu den Kaiserstädten Chinas und
Edo und
Tokio in
Japan, und Städten wie
Tenochtitlan in der neuen Welt. Diese waren meist Wohnsitz der Dynastie,
wurden aber bei Übernahme oder Eroberung der Reiche vom neuen Machthaber
übernommen, um Rechtmäßigkeit und Kontinuität auszudrücken, und auch einen
neu erworbenen höheren Rang. Die Verlagerung der Residenzstadt eines Reiches
war – außer im alten China, wo das religiöse Motivation hatte – meist eine
Frage der herabstufenden Rangordnung der Territorien in einem Reich.
Im europäischen Mittelalter zieht ein Herrscher,
primär je nach politischer oder wirtschaftlicher Notwendigkeit, von einem
Ansitz (Burgen in strategisch günstiger landschaftlicher Lage) zum anderen,
und hält vor Ort ‚Hof‘ (Pfalzwesen) – anfangs wortwörtlich im
Burghof. So hat etwa der
römisch-deutsche Kaiser bis an das Ende des Mittelalters keinen „festen
Wohnsitz“, sondern zieht permanent im Reich umher.
Mit dem Aufkommen der städtischen Kulturzentren, und
dem Ausbilden der Hauptorte
einer Region, verlagern die Adeligen ihren Sitz in die Städte (Stadtschloss,
meist – je nach Klima – ‚Winterpalais‘), die alten Ansitze verbleiben als
Sommerresidenz (Landsitz, Jagdschloss und ähnliches). Damit entstehen ab der
beginnenden Neuzeit im nördlicheren Europa Hauptstädte der Territorien im
Sinne des heutigen Begriffs, mit einer ständigen Hofhaltung.
Die neuen, städtischen Residenzen lagen meist in den
alten mittelalterlichen Hauptburgen der Städte (Hl. Römisches Reich:
Hradschin in Prag,
Wiener (Hof-)Burg; Frankreich:
Louvre),
oder den innerstädtischen Palais (Stadthäusern) der Renaissancezeit, seit
dem Barock und dem zunehmenden Abkommen von den Stadtbefestigungen nach dem
Dreißigjährigen Krieg herrschen aber, um der Enge und auch dem
Schmutz der Städte zu entfliehen, Neugründungen außerhalb der Vorstädte vor,
oder es werden vorstädtische Land- und Wirtschaftssitze zu Regierungs- und
Repräsentationszentren umgebaut (Frankreich:
Schloss Versailles bei Paris, Großbritannien:
Windsor bei London, Hl. Römisches Reich:
Schönbrunn zu Wien, Preußen:
Potsdam
bei Berlin). Dem folgt der Kleinadel der Landstädte, die weniger weit
umsiedeln müssen, womit die typischen „Stadtschlösser“ im Sinne des
Zentralgebäudes der Stadt entstehen.
In der klassischen Residenzstadt wurde auf Kosten
des restlichen Adelsbesitzes das geistige und ökonomische Potenzial des
Herrschaftsbereiches geballt. Neu ausgerufene Residenzstädte wurden häufig
als Planstadt angelegt bzw. ausgebaut. Die Architektur ehemaliger
Residenzstädte ist oftmals durch ihre Funktion als repräsentativer Wohnsitz
des Herrschers geprägt (Repräsentationsarchitektur, Prunkbauten).
Quellen
Bildnachweis
Weblinks
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