LEXAS

Skip Navigation LinksStartseite > Glossar > Verwaltungsgliederung > Hauptstadt

Responsive Ad

Hauptstadt

Eine Hauptstadt ist ein symbolisches, zumeist auch politisches Zentrum eines Staates und oft Sitz der obersten Staatsgewalten: Parlament, Monarch bzw. Staatsoberhaupt, Regierung, Oberstes Gericht. Dieser Status ist oftmals per Verfassungsgesetz deklariert.

Selten weicht der Regierungssitz ab; so zum Beispiel in Bolivien, Malaysia, Niederlande, Südafrika und Tansania sowie von 1990 bis 1999 in Deutschland.

Auch gibt es Hauptstädte, die räumlich vom judikativen Verfassungsorgan getrennt sind, so in Deutschland (Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe), in der Schweiz (Bundesgericht in Lausanne), Südafrika (Sitz des obersten Berufungsgerichts in Bloemfontein) und in Tschechien (Verfassungsgericht der Tschechischen Republik in Brünn).

Vor allem in Bundesstaaten können die obersten Organe der Staatsgewalt auf mehrere Städte verteilt sein. Oft gibt es abweichende Finanz-, Industrie-, Verkehrs-, Wissenschafts- und Kulturzentren.


Der britische Parlamentssitz in der Hauptstadt London

Der britische Parlamentssitz in der Hauptstadt London

[ Vergrössern ]


Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis