Kondominium oder Kondominat (von lateinisch con-dominium,
also „gemeinsames Eigentum“, deutsch Gemein- oder Gesamtherrschaft
bzw. Samtherrschaft) ist die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft
mehrerer Herrschaftsträger über ein Gebiet. Auch das Gebiet selbst wird als
Kondominium bezeichnet.
In der europäischen Geschichte gibt es zahlreiche
Beispiele für Kondominien. Von der Entstehung her werden Grenz- und
Nachfolgekondomien unterschieden: Erstere lassen eine Grenzziehung zwischen
zwei Mächten offen, das umstrittene Gebiet wird gemeinsam verwaltet.
Letztere entstehen aus nicht aufgelösten Erbengemeinschaften.
Mit der Bildung der modernen Nationalstaaten wurden
diese Gebiete überwiegend aufgelöst, oft real geteilt.
Gegenwärtige Kondominien
Beispiele für heute bestehende Kondominien sind:
-
der Obersee des
Bodensees
– zumindest nach österreichischer Auffassung –, bei dem zwischen den
Anliegerstaaten keine Grenze vereinbart ist, sondern die hoheitlichen
Aufgaben von den Anrainern
Deutschland,
Österreich und der
Schweiz gemeinsam wahrgenommen werden. Österreich
betrachtet dabei den gesamten Bodensee als Kondominium, während die
Schweiz – wie bei Binnengewässern üblich – von einer Realteilung, d. h.
einer Teilung im mittleren Abstand zu den Ufern, ausgeht. Bezüglich des
Konstanzer Beckens und des Untersees bestehen zwischen der Schweiz und
Deutschland entsprechende vertragliche Vereinbarungen.
-
die Flüsse Our,
Sauer und
Mosel auf den Strecken, auf denen sie die Grenze
zwischen Deutschland und Luxemburg darstellen. Gemeinsame
Herrschaftsausübung durch die Bundesrepublik Deutschland und das
Großherzogtum Luxemburg über die gesamte Wasserfläche der Mosel mit
Ausnahme der Schleusenbauwerke. Soweit an der Grenze mit
Rheinland-Pfalz befindlich, gilt das Gebiet der drei Grenzflüsse als
einziges
gemeindefreies Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz (Gemeinschaftliches
deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet). Der etwa zehn Kilometer
lange Moselabschnitt, der die Grenze zwischen Luxemburg und dem
Saarland darstellt und auch Teil des Kondominiums ist, ist ebenfalls
gemeindefreies Gebiet.
-
der Distrikt Brčko im Nordosten
Bosnien und Herzegowinas, dessen Verwaltung sich die
Föderation Bosnien und Herzegowina und die
Serbische Republik teilen. Faktisch untersteht er jedoch direkt der
bosnisch-herzegowinischen Zentralregierung in Sarajevo, hat allerdings
eine lokale Selbstverwaltung.
-
Die autonome Mönchsrepublik
Athos ist völkerrechtlich ein Kondominium unter der
gemeinsamen Herrschaft Griechenlands und des
Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel.
-
die
Fasaneninsel, eine unbewohnte
Binneninsel und das kleinste Kondominium der Welt, in deren
Verwaltung sich
Spanien
und
Frankreich halbjährlich abwechseln.
-
die
Hans-Insel, eine unbewohnte und vegetationslose
Insel in der Mitte des
Kennedy-Kanals wird seit 2005 gemeinsam von
Kanada
und Dänemark verwaltet.
Andorra war
seit dem Frieden von
Lleida am
8. September 1278 das älteste Kondominium und stand unter Verwaltung des
Bischofs von Urgell und des jeweiligen französischen Staatsoberhauptes.
Seit der neuen Verfassung von 1993 ist Andorra kein Kondominium mehr,
sondern ein
souveräner Staat mit zwei Staatsoberhäuptern (Kofürsten),
dem
Bischof von Urgell und dem
Präsidenten von Frankreich.
Für
Gibraltar wurde 2001 von der
britischen Regierung als Kompromissvorschlag für die Zukunft der
Kronkolonie ein Kondominium mit
Spanien
vorgeschlagen, von der Bevölkerung Gibraltars aber 2002 in einem
Referendum abgelehnt.
Quellen
Bildnachweis
Weblinks