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Die Administrative Gliederung Frankreichs

Frankreich gilt spätestens seit Ludwig XIII. und Kardinal Richelieu als Inbegriff des zentralisierten Staates. Zwar wurden später Maßnahmen zur Dezentralisierung ergriffen, diese hatten jedoch eher den Zweck, die Zentralgewalt näher zum Bürger zu bringen. Erst seit der Verwaltungsreform der Jahre 1982 und 1983 wurden Kompetenzen von der Zentralregierung auf die Gebietskörperschaften verlagert.

Auf oberster Ebene ist Frankreich seit dem 1. Januar 2016 in 18 Regionen (régions) gegliedert, zuvor waren es 27. Regionen gibt es erst seit 1964, seit 1982/83 haben sie den Status einer Collectivité territoriale (Gebietskörperschaft). Jede Region wählt einen Regionalrat (Conseil régional), der wiederum einen Präsidenten wählt. Weiterhin ist der vom französische Staatspräsident ernannte Präfekt des Hauptortes auch Präfekt der gesamten Region, womit er über den anderen Präfekten der Départements steht. Regionen sind zuständig für die Wirtschaft, die Infrastruktur der Berufs- und Gymnasialausbildung und finanzieren sich über Steuern, die sie erheben dürfen, und über Transferzahlungen der Zentralregierung.

Korsika hat unter den Regionen einen Sonderstatus und wird als Collectivité territoriale bezeichnet.

Fünf Regionen (Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion) befinden sich in Übersee und hatten bis zur Verfassungsänderung 2003 den Status eines Übersee-Départements.

Die Regionen bilden die europäische Statistikebene NUTS-2 (auf der übergeordneten Ebene NUTS-1 bestehen 8+1 Zones d’études et d’aménagement du territoire (ZEAT, Raumplanungs- und -ordnungszonen)).

Die Administrative Gliederung Frankreichs 

Eine Region ist ihrerseits in Départements unterteilt. Départements ersetzten 1790 die traditionellen Provinzen, um den Einfluss der lokalen Machthaber zu brechen. Von den heute 102 Départements liegen 97 in Europa. Die hohe Zahl dieser relativ kleinen Verwaltungseinheiten ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Départements wählen einen Generalrat (Conseil général), der einen Präsidenten als Exekutivorgan wählt. Erster Mann im Département ist jedoch der vom französischen Staatspräsidenten ernannte Präfekt. Départements haben die Aufgabe, sich um das Sozial- und Gesundheitswesen, die Collèges, Kultur- und Sporteinrichtungen, Departementsstraßen und den Sozialbau zu kümmern. Sie dürfen Steuern einheben und erhalten Transferzahlungen der Zentralregierung.

Die Départements bilden die europäische Statistikebene NUTS-3.

Die 335 Arrondissements, davon 13 in Übersee, stellen keine eigene Rechtspersönlichkeit dar. Sie dienen vorrangig der Entlastung der Départementsverwaltung, in jedem Arrondissemment liegt eine Sous-Préfecture.

Ebenso dienen die 2054 Kantone (Cantons), 72 in Übersee, nur noch als Wahlbezirk für die Wahl der Generalräte. Die Arrondissements der Städte Paris, Lyon und Marseille haben den Status von Kantonen.

Die Gemeinden (communes) sind die kleinste und gleichzeitig älteste organisatorische Einheit des französischen Staates. In den letzten Jahren hat die enorm hohe Zahl der Kommunen leicht abgenommen. Waren es 2012 noch 36.700 Gemeinden, so ist die Zahl zu Beginn des Jahres 2017 auf 35.498 zurückgegangen, davon 129 in Übersee. Trotz der hohen Zahl der Gemeinden, die größtenteils nur sehr wenige Einwohner haben, kommen Bemühungen um eine Gemeindereform nur sehr schleppend voran. Jede Gemeinde wählt einen Gemeinderat (Conseil municipal), der dann aus seiner Mitte einen Bürgermeister wählt. Seit 1982 haben die Gemeinden deutlich mehr Rechte und werden vom Staat weniger bevormundet. Auf Gemeindeebene werden Grundschulbildung, Stadtplanung, Abfallbeseitigung, Abwasserreinigung und Kulturaktivitäten organisiert; auch sie finanzieren sich über eigene Steuern und Transferzahlungen.

Verwaltungsrechtliche Sonderstatus gelten für die Départementskörperschaft (Collectivité départementale,) Mayotte, die Gebietskörperschaft (Collectivité territoriale) Saint-Pierre und Miquelon, die Überseeterritorien (Territoires d’outre-mer, T.O.M.) Französisch-Polynesien, Neukaledonien, Wallis und Futuna, Saint-Barthélemy, Saint-Martin und die Französischen Süd- und Antarktisgebiete (Terres australes et antarctiques françaises, T.A.A.F.) sowie die Îles Éparses und die Clipperton-Insel.

Frankreich sowie seine Überseeregionen, -départements sowie Saint-Barthélemy und Saint-Martin sind Teil der EU. Die restlichen Überseegebiete sind nicht EU-Mitglieder. In Frankreich erlassene Gesetze gelten in den TOM (Territoires d’outre-mer) nur, wenn dies ausdrücklich erwähnt ist.


Quellen

Bildernachweis

Siehe auch

Weblinks