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Gebietskörperschaft

Eine Körperschaft ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist. Es gibt Körperschaften des privaten Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft, deren Zuständigkeit und Mitgliedschaft territorial bestimmt sind. Ihre Gebietshoheit ist jeweils auf einen räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes beschränkt. Sie grenzt sich dadurch von solchen Körperschaften ab, deren Mitgliedschaft durch persönliche Eigenschaften bestimmt wird.

Staatsorganisation

Gebietskörperschaften auf oberster Ebene sind, unabhängig von ihrer Größe, die jeweiligen Staaten, die je nach Organisationsform aus weiteren kleineren Gebietskörperschaften bestehen können. In Bundesstaaten oder einem Staatenbund bilden die Gliedstaaten die zweite Ebene der Gebietskörperschaften. Sowohl in Einheitsstaaten als auch in Bundesstaaten gibt es heute meist Einheiten der regionalen oder kommunalen Selbstverwaltung, die selbst wiederum eine einzige, aber auch mehrere Ebenen umfassen können. Autonomie Gebiete mit Sonderstatus oder abhängige Gebiete mit Selbstverwaltung bilden weiter Sonderformen der Gebietskörperschaften.

Stellung, Funktion und Aufgaben der Gebietskörperschaft im jeweiligen politischen System bestimmen den Grad der Zentralisierung des jeweiligen Systems. So wirken in Deutschland Bund, Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden im Rahmen der vertikalen Gewaltenteilung zusammen, während in Frankreich Staat, Region, Departement und Gemeinde das Gerüst des Zentralstaats darstellen.


Siehe auch

Weblinks

Quellen