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Gebietskörperschaft

Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft*, deren Zuständigkeit und Mitgliedschaft territorial bestimmt sind. Ihre Gebietshoheit ist jeweils auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes beschränkt. Sie grenzen sich dadurch von solchen Körperschaften ab, deren Mitgliedschaft durch persönliche Eigenschaften bestimmt werden.

Im engeren Sinn sind Gebietskörperschaften die Gemeinden, Kommunale Verbände, Landkreise und Bezirke, im weiteren Sinn fallen auch die deutschen Bundesländer oder Schweizer Kantone darunter.

Stellung, Funktion und Aufgaben der Gebietskörperschaft im jeweiligen politischen System bestimmen den Grad der Zentralisierung des jeweiligen Systems. So wirken in Deutschland Bund, Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden im Rahmen der vertikalen Gewaltenteilung zusammen, während in Frankreich Staat, Region, Departement und Gemeinde das Gerüst des Zentralstaats darstellen.


* Eine Körperschaft (auch Korporation vom französ. Lehnwort corporation ) ist als deutschsprachiger juristischer Begriff, eine auf der Mitgliedschaft von Personen beruhende Vereinigung mehrerer rechtsfähiger Personen. Dieser zu einem vereinbarten Zweck erfolgte Zusammenschluss, bestehend aus einzelnen bzw. mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen stellt im Ergebnis als Rechtsform, eine juristische Person dar, die im Regelfall rechtsfähig ist. Sie kann aber wiederum auch als eine sogenannte unselbständige Körperschaft ein Teil einer übergeordneten juristischen Person sein.

Der mitgliedschaftlich organisierte „Körper“ einer Körperschaft, ihr (juristisch: personelles Substrat) besteht unabhängig vom Wechsel konkreter Mitglieder.

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Quellen