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Gebietskörperschaft
Eine Gebietskörperschaft ist eine
Körperschaft*, deren Zuständigkeit und Mitgliedschaft
territorial bestimmt sind. Ihre
Gebietshoheit ist jeweils auf einem räumlich abgegrenzten Teil des
Staatsgebietes beschränkt. Sie grenzen sich dadurch von solchen
Körperschaften ab, deren Mitgliedschaft durch persönliche Eigenschaften
bestimmt werden.
Im engeren Sinn sind Gebietskörperschaften die
Gemeinden,
Kommunale Verbände,
Landkreise und
Bezirke,
im weiteren Sinn fallen auch die
deutschen Bundesländer oder
Schweizer Kantone darunter.
Stellung, Funktion und Aufgaben der
Gebietskörperschaft im jeweiligen
politischen System bestimmen den Grad der
Zentralisierung des jeweiligen Systems. So wirken in
Deutschland
Bund, Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden im Rahmen der
vertikalen Gewaltenteilung zusammen, während in
Frankreich Staat, Region, Departement und Gemeinde das Gerüst des
Zentralstaats darstellen.
* Eine Körperschaft (auch Korporation vom französ. Lehnwort
corporation ) ist als deutschsprachiger
juristischer Begriff, eine auf der
Mitgliedschaft von Personen beruhende
Vereinigung mehrerer
rechtsfähiger Personen. Dieser zu einem vereinbarten
Zweck erfolgte
Zusammenschluss, bestehend aus einzelnen bzw. mehreren
natürlichen und/oder
juristischen Personen stellt im Ergebnis als
Rechtsform,
eine juristische Person dar, die im Regelfall
rechtsfähig ist. Sie kann aber wiederum auch als eine sogenannte
unselbständige Körperschaft ein Teil einer übergeordneten juristischen
Person sein.
Der mitgliedschaftlich organisierte „Körper“ einer Körperschaft,
ihr (juristisch:
personelles Substrat) besteht unabhängig vom
Wechsel konkreter Mitglieder.
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Quellen