Die Administrative Gliederung Japans
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Regionen und Präfekturen Japans
Japan ist ein
zentralistischer Staat, der lediglich klar umrissene
Aufgaben an die untergeordneten Gebietskörperschaften
weitergibt. Japan gliedert sich flächendeckend in drei
Verwaltungsebenen, die Zentralregierung in Tokio, die
47 Präfekturen (todōfuken) und
die kommunale Ebene (shikuchōson):
Kreisfreie Städte (shi),
Kleinstädte (chō
oder machi), Dörfer (mura
oder son) sowie in der
Präfektur Tokio die
23 „[Sonder-]Bezirke“ ([tokubetsu-]ku).
Eine Grobunterteilung Japans bilden
die acht Regionen, die aus einer oder mehreren Präfekturen
bestehen. Sie sind keine Gebietskörperschaften, werden aber
von der Verwaltung für bestimmte Zuständigkeitsbereiche (Außenstellen
der Zentralregierung, regionale Gouverneurskonferenzen,
Gerichtsbezirke) genutzt. Verschiedene Reformpläne sehen
eine stärkere Rolle für die Regionen – in bestehender oder
leicht veränderter Aufteilung – vor, um die
Handlungsfähigkeit lokaler Regierungen zu erhöhen.
Historisch existierten bis in die
1920er Jahre die Landkreise (gun)
als Verwaltungsebene zwischen Präfekturen und ländlichen
Gemeinden (machi und mura). Sie waren im 19.
Jahrhundert aus vormodernen Bezirken (kōri)
hervorgegangen und werden bis heute für Ortsangaben zum
Beispiel in Postadressen genutzt.
Ebene |
Verwaltung |
Führung der Exekutive |
Parlament |
[Zentral-]Staat
(kuni) |
Zentralregierung
(chūō-seifu) |
Premierminister, Kabinett
(naikakusōridaijin, naikaku) |
Parlament
(kokkai) |
Präfekturen
(to-dō-fu-ken) |
Präfekturregierung
(kenchō, fuchō, tochō, dōchō) |
Gouverneur
(chiji) |
Präfekturparlament
(kengikai, fugikai, togikai, dōgikai)
|
Gemeinden
(shi-[ku-]chō-son) |
Stadt-/Gemeindeverwaltung
(shiyakusho, kuyakusho, machiyakuba, murayakuba) |
Bürgermeister
(shichō, kuchō, chōchō, sonchō) |
Stadt-/Gemeinderat
(shi[gi]kai, kugikai, chōgikai, songikai) |
Präfekturen
Die Präfekturen sind innerhalb der
ihnen zustehenden Aufgaben relativ autonom und üben gemäß
Kapitel acht der Verfassung lokale Selbstverwaltung aus.
Finanziell sind sie stark auf die Zuweisungen der
Zentralregierung angewiesen.
Die Präfekturen sind in Größe und
Bevölkerungsdichte sehr unterschiedlich. Die meisten
entfallen auf die Hauptinsel
Honshū,
während beispielsweise die zweitgrößte Insel
Hokkaidō
nur eine einzige Präfektur hat. Innerhalb der präfekturalen
und der kommunalen Ebene gibt es – im Gegensatz zum
nationalen Parlamentarismus – ein präsidentielles System,
innerhalb dessen einerseits die Regierungs- und
Verwaltungschefs und andererseits die Gemeindeversammlungen
und Präfekturparlamente autonom gewählt werden.
Gemeinden
Die kommunale Selbstverwaltung wurde
bereits im Kaiserreich Ende der 1880er Jahre nach
preußischem Vorbild gestaltet und nach dem Pazifikkrieg
unter US-geführter alliierter Besatzung in die heutige Form
gebracht, als das Recht auf Selbstverwaltung auch auf die
Präfekturen ausgedehnt wurde.
Einen Sonderstatus
unter den Gemeinden haben die 20 „Großstädte per
Regierungserlass“ (seirei shitei toshi). Voraussetzung für die Ernennung sind
unter anderem eine Mindestbevölkerung von 500.000 Einwohnern
sowie die Zustimmung von Stadtrat und Präfekturparlament.
Die seirei shitei toshi sind in [Stadt-]Bezirke (Ku)
unterteilt und übernehmen verschiedene Verwaltungsaufgaben,
die sonst den Präfekturen zustehen. Die Städte sind
absteigend nach Bevölkerungszahl: Yokohama,
Ōsaka,
Nagoya,
Sapporo,
Kōbe,
Fukuoka,
Kyōto,
Kawasaki,
Saitama,
Hiroshima,
Sendai,
Kitakyūshū,
Chiba,
Sakai,
Niigata,
Hamamatsu,
Kumamoto,
Sagamihara,
Shizuoka und
Okayama. Obwohl einige Bezirke der Präfektur Tokio die
nötige Bevölkerungszahl überschreiten, können sie sich als „Sonderbezirke“
nicht um diesen Status bewerben.
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Japan
日本国
Nihon-koku/Nippon-koku
Untitled 1

Die 20 „Großstädte per Regierungserlass“
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