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Völkerbundsmandat für Palästina

Das Völkerbundsmandat für Palästina (arabisch الانتداب البريطاني على فلسطين; hebräisch המנדט הבריטי מטעם חבר הלאומים על פלשתינה (א״י)) war ein Klasse-A-Mandat des Völkerbundes, das nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches infolge des Ersten Weltkriegs auf der Konferenz von Sanremo dem Vereinigten Königreich am 19. April 1920 vom Völkerbund übertragen wurde. Am 24. Juli 1922 wurde es vom Rat des Völkerbundes ratifiziert und die Statuten des Mandats bestätigt. Nachdem die UNO im November 1947 die Teilung Palästinas in einen jüdischen und einen arabischen Staat beschlossen hatte, gab Großbritannien seine Mandatsherrschaft über Palästina im Mai 1948 auf.

Das ursprüngliche Mandatsgebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer wurde 1921 um Transjordanien östlich des Jordans erweitert, das aber bereits 1923 wieder als autonomes Emirat ausgegliedert wurde. Aus diesem entstand 1946 ein unabhängiger Staat mit der Hauptstadt Amman, das heutige Königreich Jordanien. Das eigentliche Palästina wurde 1948 auf Beschluss der UNO, der Nachfolgeorganisation des Völkerbunds, nochmals geteilt: in ein arabisches und in ein jüdisches Gebiet, auf dem der Staat Israel gegründet wurde. Infolge des Nahostkonflikts kamen später auch die den Arabern zugesprochenen Teile des Mandatsgebiets unter israelische Kontrolle: das Westjordanland und der Gazastreifen, deren politischer Status bis heute ungeklärt ist.

 

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Das britische Mandatsgebiet Palästina wurde 1923 geteilt in das eigentliche Palästina westlich und das Emirat Transjordanien östlich des Jordans.

Flagge des Gouverneurs https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/8e/Flag_of_the_of_the_High_Commissioner_of_Palestine_1948.svg/180px-Flag_of_the_of_the_High_Commissioner_of_Palestine_1948.svg.png

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Siegel des Gouverneurs

Public Seal of Palestine

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Auftrag des Mandats*

Auftrag des Mandats war die Hilfe zur „Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina“. Dabei galt die Bedingung, daß die was die bürgerlichen und religiösen Rechte bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina nicht beeinträchtigt werden sollten.*

Artikel 25 erlaubte es Großbritannien, die Mandatsgebiete „zwischen dem Jordan und der endgültig festgelegten Ostgrenze Palästinas“ von der Durchführung von wesentlichen Mandatsbestimmungen, wie denen zur Errichtung einer jüdischen nationalen Heimstätte, auszunehmen. Damit wurde die Voraussetzung für die bereits beabsichtigte und 1923 erfolgte Einsetzung des halbautonomen Emirats Transjordanien durch die Briten geschaffen und der verfügbare Raum zur Errichtung einer jüdischen nationalen Heimstätte von vornherein auf Cisjordanien begrenzt.

Das Mandat währte für Transjordanien bis zum 24. Mai 1946, für Cisjordanien bis zum 14. Mai 1948 um 24 Uhr.

Bewertung

Das 1922 erteilte Mandat stellt in der Zusammenschau die völkerrechtliche Grundlage für die auf dem Mandatsgebiet entstandenen Staaten Israel und Jordanien dar. Auch ein Staat Palästina würde das Recht zur Nachfolge des Völkerbundsmandats beanspruchen.

Zahlreiche Errungenschaften, die auf die britische Mandatszeit zurückgehen, wurden etwa im 1948 gegründeten Staat Israel übernommen. Dazu gehören der Ausbau des Straßen- und Eisenbahnnetzes sowie das Regierungs- und Rechtssystem, das sich eng an das britische Vorbild anlehnt. Viele Offiziere der späteren israelischen Armee sammelten zunächst Erfahrung in der Britiaschen Armee). Die Entwicklung Jerusalems wurde forciert. Die damaligen Bestimmungen zum Stadtbild Jerusalems sind bis heute in Kraft geblieben. So erließ der erste britische Gouverneur Jerusalems ein Gesetz, wonach die Häuser der Hauptstadt des Mandatsgebiets nur aus Jerusalemer Stein (Meleke) erbaut werden durften. Zudem wurde in Jerusalem die Ansiedlung von Schwerindustrie untersagt.


Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis