Als autonome Gemeinschaften (spanisch Comunidades Autónomas, abgekürzt CCAA), werden 17 Gebietskörperschaften bezeichnet, die Regionen Spaniens repräsentieren. In Artikel 2 der spanischen Verfassung von 1978 wurde festgestellt, dass die spanische Nation aus „Nationalitäten und Regionen“ zusammengesetzt ist. Dementsprechend wurden den autonomen Gemeinschaften durch Autonomiestatute Kompetenzen in Gesetzgebung und Vollzug zugesichert. Welche Rechte diese Statuten jeweils bestätigen, ist von Gemeinschaft zu Gemeinschaft unterschiedlich.
Sieben der 17 autonomen Regionen
bestehen nur aus einer Provinz, die übrigen aus mehreren (bis zu
neun) Provinzen. Dazu kommen noch die beiden ‚autonomen Städte‘ (ciudades
autónomas) Ceuta und Melilla.