
Die Administrative Gliederung Spaniens
Spanien gliedert sich in 17 Autonome
Gemeinschaften oder Regionen (Comunidades
Autónomas). Diese verfügen nicht über Eigenstaatlichkeit (Spanien
ist also kein
Bundesstaat), aber dennoch über einen Kompetenzumfang,
der dem der
deutschen Bundesländer vergleichbar ist. Von diesen bestehen sieben
(Asturien, Kantabrien, Navarra, La Rioja, Madrid, Murcia, Balearen) nur aus
einer Provinz, die übrigen aus mehreren Provinzen. Insgesamt gibt es
50 Provinzen. In den uniprovinzialen Autonomen Gemeinschaften
nehmen diese gleichzeitig die der Provinz übertragenen Aufgaben wahr.
Daneben existieren noch die zwei Autonomen Städte
Ceuta und
Melilla,
die weder einer Autonomen Gemeinschaft, noch einer Provinz zugeordnet sind.
Die niedrigste Verwaltungsstufe sind die
Gemeinden (Municipios). In verschiedenen Autonomen Gemeinschaften
existiert zwischen den Provinzen und den Gemeinden noch eine Zwischenebene.
Diese Einheiten tragen verschiedene Bezeichnungen (comarcas,
veguerías, mancomunidades).
Seit langem gibt es ungelöste Konflikte um den
Autonomiestatus des
Baskenlandes und
Kataloniens. Im Baskenland kämpft die ETA seit 1959 mit
Gewalt und Terror für die Unabhängigkeit.
Die explizit baskischen beziehungsweise
katalanischen Parteien setzten sich dagegen auf rein politischem Weg für
eine stark erweiterte Autonomie, „freie Angliederung an Spanien“
beziehungsweise Unabhängigkeit ihrer Regionen ein. Man beruft sich auf das
Selbstbestimmungsrecht der Völker und will Volksabstimmungen durchführen, in
denen die Bevölkerung der entsprechenden Region frei über den Status
entscheiden kann. Vorbilder dafür sind unter Anderem die Volksabstimmungen
in
Québec (1980, 1995) und
Montenegro
(2006). Die zentralspanischen Parteien PP und PSOE stehen diesen Plänen
ablehnend gegenüber.
Entidad de
carácter territorial (Gebietskörperschaften)
Unter der Bezeichnung entidades de carácter
territorial werden die verschiedenen Formen der
Gebietskörperschaften in
Spanien
zusammengefasst. Während die Autonomen Gemeinschaften auch über
weitreichende Gesetzgebungskompetenzen verfügen, handelt es sich bei den
Provinzen, Inseln, Comarcas und
Gemeinden als entidades locales territoriales um Körperschaften der
kommunalen Selbstverwaltung. Im Einzelnen gehören dazu:
Keine Gebietskörperschaften sind die
mancomunidades (Zweckverbände) und
die partidos judiciales
(Gerichtsbezirke).
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Quellen
Bildnachweis
-
Karte Spaniens mit Aufteilung in die 17
autonomen Regionen sowie die 50 Provinzen Spaniens.
By Bearbeitet von Benutzer:Daniel FR, ursprünglicher Ersteller wahrscheinlich :es:Usuario:PACO. [GFDL], via Wikimedia Commons
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