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Die Administrative Gliederung Spaniens

Spanien gliedert sich in 17 Autonome Gemeinschaften oder Regionen (Comunidades Autónomas). Diese verfügen nicht über Eigenstaatlichkeit (Spanien ist also kein Bundesstaat), aber dennoch über einen Kompetenzumfang, der dem der deutschen Bundesländer vergleichbar ist. Von diesen bestehen sieben (Asturien, Kantabrien, Navarra, La Rioja, Madrid, Murcia, Balearen) nur aus einer Provinz, die übrigen aus mehreren Provinzen. Insgesamt gibt es 50 Provinzen. In den uniprovinzialen Autonomen Gemeinschaften nehmen diese gleichzeitig die der Provinz übertragenen Aufgaben wahr. Daneben existieren noch die zwei Autonomen Städte Ceuta und Melilla, die weder einer Autonomen Gemeinschaft, noch einer Provinz zugeordnet sind.

Die niedrigste Verwaltungsstufe sind die Gemeinden (Municipios). In verschiedenen Autonomen Gemeinschaften existiert zwischen den Provinzen und den Gemeinden noch eine Zwischenebene. Diese Einheiten tragen verschiedene Bezeichnungen (comarcas, veguerías, mancomunidades).

Seit langem gibt es ungelöste Konflikte um den Autonomiestatus des Baskenlandes und Kataloniens. Im Baskenland kämpft die ETA seit 1959 mit Gewalt und Terror für die Unabhängigkeit.

Die explizit baskischen beziehungsweise katalanischen Parteien setzten sich dagegen auf rein politischem Weg für eine stark erweiterte Autonomie, „freie Angliederung an Spanien“ beziehungsweise Unabhängigkeit ihrer Regionen ein. Man beruft sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker und will Volksabstimmungen durchführen, in denen die Bevölkerung der entsprechenden Region frei über den Status entscheiden kann. Vorbilder dafür sind unter Anderem die Volksabstimmungen in Québec (1980, 1995) und Montenegro (2006). Die zentralspanischen Parteien PP und PSOE stehen diesen Plänen ablehnend gegenüber.

Entidad de carácter territorial (Gebietskörperschaften)

Unter der Bezeichnung entidades de carácter territorial werden die verschiedenen Formen der Gebietskörperschaften in Spanien zusammengefasst. Während die Autonomen Gemeinschaften auch über weitreichende Gesetzgebungskompetenzen verfügen, handelt es sich bei den Provinzen, Inseln, Comarcas und Gemeinden als entidades locales territoriales um Körperschaften der kommunalen Selbstverwaltung. Im Einzelnen gehören dazu:

  • Autonome Gemeinschaften (Regionen)

  • Provinzen

  • Inseln und Comarcas

  • Gemeinden

Keine Gebietskörperschaften sind die mancomunidades (Zweckverbände) und die partidos judiciales (Gerichtsbezirke).

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Quellen

Bildnachweis

  • Karte Spaniens mit Aufteilung in die 17 autonomen Regionen sowie die 50 Provinzen Spaniens.
    By Bearbeitet von Benutzer:Daniel FR, ursprünglicher Ersteller wahrscheinlich :es:Usuario:PACO. [GFDL], via Wikimedia Commons 

Weblinks