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Die Administrative Gliederung Italiens


Italien ist politisch in 20 Regionen (regioni) mit jeweils eigener Regierung gegliedert. Diese Regionen sind in insgesamt 90 Provinzen (province) und 15 Metropolitanstädte und diese wiederum in 7.904 Gemeinden (comuni) unterteilt.

Regionen

Italien ist politisch in 20 Regionen (regioni) mit jeweils eigener Regierung gegliedert. Die italienischen Regionen verfügen über eine als Statut bezeichnete Landesverfassung. Fünf Regionen haben ein Sonderstatut (statuto speciale), das ihnen eine große Autonomie gewährt.

Provinzen und Metropolitanstädte

Die Provinzen (province, Singular provincia) sind zusammen mit den Metropolitanstädten die mittlere Ebene der Gebietskörperschaften Italiens. 18 von 20 Regionen Italiens sind in insgesamt 90 Provinzen und 15 Metropolitanstädte unterteilt, die den Status von selbstverwaltenden Gebietskörperschaften haben. Die Metropolitanstädte entstanden ab 2014 aus 15 Provinzen.

Die Provinzen der Region Trentino-Südtirol, Trient und Bozen-Südtirol, nehmen eine Sonderstellung ein: Sie sind Autonome Provinzen und den italienischen Regionen gleichgestellt. In den Regionen Aostatal und Friaul-Julisch Venetien gibt es keine Provinzen im Sinne von eigenständigen Gebietskörperschaften. Für statistische Zwecke wird das Aostatal als Provinz geführt und das Gebiet von Friaul-Julisch Venetien in vier Provinzen unterteilt, auf denen sich auch vier sogenannte Körperschaften regionaler Dezentralisierung erstrecken.

Diese Regionen sind in insgesamt 90 Provinzen (province) und 15 Metropolitanstädte (città metropolitane) unterteilt. Provinzen und Metropolitanstädte untergliedern sich in insgesamt 7.904 Gemeinden

Gemeinden

Die Gemeinden (Comuni, Singular Comune) sind die unterste Ebene der Gebietskörperschaften Italiens. Insgesamt werden 7.904 Gemeinden gezählt.


Weblinks

Quellen

Bildernachweis