Chilenisches Antarktis-Territorium
Das Chilenische
Antarktis-Territorium (mit offiziellem Namen
„Territorio Antártico Chileno“) ist ein von
Chile beanspruchter Teil der
Antarktis. Es entspricht der Kommune Antártica
innerhalb der
Provinz Antártica Chilena in der
XII. Region Chiles.
Es erstreckt sich von 53° bis 90°
westlicher Länge. Das Gebiet zwischen 53° und 80° westlicher
Länge wird auch von
Großbritannien beansprucht, der Sektor zwischen dem 53°
und 74° westlicher Länge auch von
Argentinien. Das Territorium untersteht verwaltungsmäßig
der Region XII mit Sitz in Punta Arenas. Chile betreibt
weiterhin mehrere Leuchtfeuer und Postämter des Postbezirks
Punta Arenas.
Geschichte
Chile stützt seine Ansprüche auf die
historische Kontinuität (Rechtsnachfolge spanischer
Ansprüche, die bis auf den Vertrag von Tordesillas
zurückgehen), auf seine Lage als Anliegerstaat, auf die
verwaltungsmäßigen Einrichtungen in diesem Gebiet und auf
den wissenschaftlichen Nachweis, dass
Grahamland die Fortsetzung der Anden sei.
Mit dem Decreto Supremo No. 1747
vom 6. November 1940 erklärte Chile seine Ansprüche auf den
oben genannten Antarktissektor. Mit Inkrafttreten des
Antarktisvertrages am 23. Juni 1961 wurde der Anspruch
vorerst aufgeschoben. Am 11. Juli 1961 wurde die Kommune
La Antártica, Departamento de Magallanes ausgerufen.
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