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Kleinstaaten

Als Kleinstaat bezeichnet man einen Staat, dessen Staatsgebiet und/oder Bevölkerungszahl im Vergleich mit anderen Staaten als klein empfunden wird und der deshalb ein geringeres Machtpotential an wirtschaftlicher oder militärischer Stärke besitzt.

Der Begriff entstammt der Umgangssprache. Er wurde zunächst verwendet, um die politische Einflusslosigkeit oder Abhängigkeit eines Staates gegenüber einer benachbarten Großmacht herauszustellen. Häufig stellt das eine Kritik oder Diskriminierung dar (Kleinstaaterei). Daher gilt Kleinstaat auch als Synonym zu Zwergstaat. Die Bedeutung des Begriffs Kleinstaat ist regional nicht einheitlich und unterliegt einem Wandel. In der Schweiz steht der Begriff im Zusammenhang mit ihrer Neutralität und gehört zum nationalen Selbstverständnis. In diesem Zusammenhang wird er meist positiv mit Behaglichkeit und Heimatverbundenheit assoziiert.

Ob ein Staat als Kleinstaat, Mittelstaat oder Großmacht anzusehen ist, kann nicht immer eindeutig entschieden werden. Das Ergebnis hängt häufig davon ab, mit welchen anderen Staaten er gerade verglichen wird. Im Völkerrecht spielt das aber auch keine wesentliche Rolle. Nach dem Prinzip der Staatengleichheit, wie es in der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben ist, haben Kleinstaaten die gleichen Rechte wie ihre größeren Nachbarn.

Wirtschaftliche Gesichtspunkte

Als ökonomischer Vorteil von Kleinstaaten gelte die flache Verwaltungsstruktur und gute lokale Koordination der öffentlichen Verwaltung. Außerdem wird oft betont, dass die Wirtschaft von Kleinstaaten nicht die gesamte Breite der Wirtschaftszweige abdecken könnten und sich diese daher spezialisieren müssten. Diese Spezialisierung soll zu einer hohen Integration in die Weltwirtschaft führen, was von einigen Ökonomen als Vorteil angesehen wird. Nachteilig sei, dass diese hohe Spezialisierung und Weltmarktabhängigkeit zu hoher Anfälligkeit durch weltwirtschaftliche Schocks führen könne.

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Quellen

Weblinks