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System der zentralen Orte

Das System zentraler Orte ist eine Theorie der Raumordnung, die Orte nach der Rolle, die sie als zentraler Ort (Hauptort) für das Umland spielen, in unterschiedliche Bedeutungsklassen einteilt.

Geschichte und Inhalt der Theorie

Die Theorie eines Systems zentraler Orte wurde in den 1930er-Jahren von dem deutschen Geographen Walter Christaller (1893–1969) entwickelt. In seinem Modell entwickelt sich in idealtypischen, homogenen Räumen eine Struktur zentraler Orte auf unterschiedlichen Hierarchiestufen. Die zentralen Orte höherer Hierarchiestufe (z. B. größere Städte) weisen dabei Ausstattungsmerkmale auf, die den zentralen Orten niedrigerer Hierarchiestufe fehlen (z. B. bestimmte Verwaltungs- und Dienstleistungsfunktionen in Kleinstädten). Ein zentraler Ort weist damit einen Bedeutungsüberschuss für das ihn umgebende Ergänzungsgebiet auf. Christaller bestimmte die Zentralität oder den Bedeutungsüberschuss eines Ortes als das Verhältnis zwischen den Diensten, die insgesamt bereitgestellt werden (für den Ort und sein Ergänzungsgebiet) und den Diensten, die nur für die Bewohner des zentralen Ortes selbst benötigt werden. Die Differenz der beiden Werte wird als Bedeutungsüberschuss bezeichnet. Je höher die Zentralität eines Ortes, desto größer ist die Anzahl von Dienstleistungen je Bewohner.

Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland

In der Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland wurde diese Struktur auf die Planung übertragen, wobei ganze Gemeinden in ein hierarchisch und funktional gegliedertes, normatives Ordnungsmodell eingestuft werden, z. B. in Form von Unterzentren, Mittelzentren und Oberzentren. Sie weisen aufsteigende Einzugsbereiche (Versorgungs- bzw. Verflechtungsbereiche oder Ergänzungsgebiete), ein zunehmendes Angebot an Gütern und Dienstleistungen und eine zunehmend dichte Infrastruktur­ausstattung auf:

  • Unterzentren (Grund- oder Kleinzentren) dienen der Deckung der „Grundversorgung“ (insbesondere des kurzfristigen bzw. täglichen Bedarfs), TÄGLICH
  • Mittelzentren dienen der Deckung der „Grundversorgung“ und des mittelfristigen bzw. „gehobenen“ Bedarfs, PERIODISCH
  • Oberzentren dienen der Deckung der „Grundversorgung“, des langfristigen, d. h. „gehobenen“ sowie des „spezialisierten, höheren“ Bedarfs. EPISODISCH

Ein Oberzentrum ist mit seinen mittleren und niedrigen Diensten und Gütern auch Mittel- und Unterzentrum, ein Mittelzentrum auch Unterzentrum. Dabei schrumpft aber der Einzugsbereich entsprechend der Nachfrage. Die hochwertigen Güter und Dienste werden aber entsprechend weniger nachgefragt.

Beispielsweise dürfte jedem Unterzentrum eine Grundschule zuzuordnen sein. Der Einzugsbereich der Grundschule ist örtlich (Nahbereich als Versorgungs- oder Verflechtungsbereich). Ein Gymnasium, das weniger oft nachgefragt wird, entspricht den zentralörtlichen Funktionen eines Mittelzentrums und hat im Regelfall einen entsprechend größeren Einzugsbereich (Mittelbereich mit mehreren Unterzentren). Eine Universität entspricht den zentralörtlichen Funktionen eines Oberzentrums, wird noch weniger häufig nachgefragt als ein Gymnasium und hat einen noch größeren Einzugsbereich (Oberbereich als Versorgungs- bzw. Verflechtungsbereich oder Ergänzungsgebiet), welcher im Idealfall über das Gebiet mehrerer Unter- und Mittelzentren reicht.


Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis