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Protektorat

Das Wort Protektorat leitet sich von dem lateinischen Verb protegere ab, welches schützen bedeutet. Im Völkerrecht ist ein Protektorat ein teilsouveränes staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind. Im Deutschen wurden in der Kolonialzeit statt des Begriffs Protektorat auch die Begriffe Schutzstaat bzw. Schutzgebiet verwendet.

Kolonien oder Übersee-Territorien sind dagegen Besitz der jeweiligen Kolonialmacht, die Bewohner deren Untertanen.

Diese Definition des Begriffs hat sich aber erst erst Ende des 19. Jahrhunderts verfestigt. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Wortgebrauch noch unscharf, vor allem in der Zeit des „Wettlaufs um Afrika“ im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts. Manche afrikanischen Gebiete, die keinerlei Staatlichkeit im modernen Sinne aufwiesen, wurden so Protektorate genannt. Hierbei handelte es sich um eine Vorstufen zur eigentlichen Kolonie, bei der nicht ein örtlicher Staat, sondern die eigenen Interessen in diesem Gebiet gegen rivalisierende europäische Staaten geschützt wurden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden alle diese Protektorate in Kolonien umgewandelt.


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