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Restwassermenge

Als Restwassermenge oder Restabfluss wird bei einem Fließgewässer der Teil des Abflusses genannt, das nach einer Wasserentnahme durch Ausleitung von Wasser flussabwärts im Gewässer verbleibt oder an einer Stauanlage kontinuierlich in den Unterlauf des Gewässers durchgeleitet wird.

Die Mindestrestwassermenge oder auch Mindestwasserführung ist die Menge des Restwassers, die im Bereich einer Ausleitung, Stauanlage oder Entnahme mindestens im Gewässer verbleiben muss. Sie wird in der wasserrechtlichen Zulassung (wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung) festgelegt und in l/s oder m³/s angegeben. Das Restwasser soll vor allem die ökologischen Funktionen des Gewässers, insbesondere als Lebensraum für Fische und andere wasserlebende Lebewesen, sicherstellen und das Landschaftsbild erhalten (Landschaftlich notwendiger Mindestabfluss).

Die Mindestrestwassermenge ist in den meisten Staaten über das Gewässerschutz- oder Wasserrecht geregelt und wird üblicherweise in der wasserrechtlichen Zulassung der Stauanlage bzw. der Wasserentnahme festgeschrieben. Die Methoden zur Berechnung und Festlegung der Menge sind dabei aber sehr unterschiedlich; während in manchen Staaten mit einfachen Kennziffern oder Formeln gearbeitet wird, wird in anderen die individuelle Situation mit allen Einflussfaktoren im Einzelfall geprüft und bewertet.


Siehe auch

Weblinks

Quellen