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Die Flagge des Königreichs der Niederlande Das Königreich der Niederlande Wappen der Niederlande

Das Königreich der Niederlande ist ein in vier Teile gegliederter Staat in Europa und in der Karibik. Die einzelnen Staatsteile, genannt „Länder“ (niederländisch landen), sind autonom und haben jeweils eine eigene Regierung und Währung. Zum Königreich gehören die Niederlande und die karibischen Länder Aruba, Curaçao und Sint Maarten.

Das Königreich der Niederlande ist eine föderationsähnliche staatsrechtliche Konstruktion zwischen den Niederlanden und den niederländischen Karibikinseln. Verbunden sind sie durch das Statuut voor het Koninkrijk der Nederlanden. Daneben gibt es ein „Grundgesetz“ (Grondwet, mit allgemeinen und Niederlande-spezifischen Artikeln) sowie die grundgesetzlichen Regelungen (Staatsregeling) von Aruba, Curaçao und Sint Maarten.

Das Königreich ist ein souveräner Staat. Die einzelnen Länder sind hingegen nicht souverän. Änderungen des Statuts sind nur durch alle vier Länder möglich. Daher kann keines der vier Länder sich einseitig aus dem Königreichsverband lösen.


Lagekarte

Lagekarte Königreich der Niederlande

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Aufbaudiagramm

Aufbaudiagramm des Königreichs der Niederlande 

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Die Organe des Königreiches

Das Königreich ist eine völkerrechtliche Rechtsperson und hat kein eigenes Vermögen.

Das Statut bestimmt, welche Organe das Königreich hat. Der König (bzw. die Königin) ist Oberhaupt des Königreiches. Der König wird in Aruba, Curaçao und Sint Maarten jeweils von einem Gouverneur vertreten, der auf Vorschlag der jeweiligen Regierung vom Monarchen ernannt wird. Das Statut kennt als weitere Organe des Königreiches zum Beispiel die Reichsregierung, den Reichsministerrat, den Staatsrat des Königreiches und die gesetzgebende Macht des Königreiches.

Das Königreich der Niederlande hat keine eigenen Organe, sondern nutzt die Organe der Niederlande. Wenn ein Organ als Organ des Königreiches auftritt, können die Regierungen von Aruba, Curaçao und Sint Maarten oft je ein Mitglied zum jeweiligen Organ hinzufügen. Wenn zum Beispiel der niederländische Ministerrat als Ministerrat des Königreiches auftritt, sind auch die bevollmächtigten Minister von Aruba, Curaçao und Sint Maarten anwesend. Diese drei bevollmächtigten Minister haben in Den Haag ihre ständigen Büros.

Aruba, Curaçao, Sint Maarten und die Karibischen Niederlande haben einen gemeinsamen Gerichtshof. Der Hohe Rat der Niederlande in Den Haag ist der Oberste Gerichtshof für die Niederlande. Aufgrund des Statuts ist der Hohe Rat ebenfalls ausgewiesen als der Oberste Gerichtshof jeweils für Aruba, Curaçao und Sint Maarten.

Weil das Königreich keine eigene Organisation hat, ist es kein Bundesstaat im eigentlichen Sinne.

Angelegenheiten des Königreiches

Angelegenheiten des Königreiches sind die Handhabung der Unabhängigkeit, die auswärtigen Beziehungen, die Verteidigung, die gesetzliche Regelung der Staatsangehörigkeit, die gesetzliche Regelung der Ritterorden, die Flagge und das Wappen des Königreiches, die Nationalität von Schiffen, gesetzliche Bestimmungen bezüglich Seeschiffen, welche die Flagge des Königreiches führen (außer Segelschiffen), die Einbürgerung und Abschiebung von Niederländern und von Ausländern und die Auslieferung. Die Sicherung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Rechtssicherheit und die Tauglichkeit der Verwaltung sind ebenfalls Angelegenheiten des Königreiches. Andere Angelegenheiten können zur Angelegenheit des Königreiches erklärt werden.

Reichsgesetze

Wenn Gesetze über Angelegenheiten des Königreiches erlassen werden, ist der Gesetzgeber des Königreiches zuständig. Seine Gesetze werden „Reichsgesetze“ genannt. Ausnahme sind Angelegenheiten des Königreiches, die nur auf die Niederlande zutreffen. Laut Art. 10 und 14 des Statuts werden diese von den Niederlanden als Königreich der Niederlande ohne statutäre Prozeduren abgehandelt.

Der Gesetzgeber des Königreiches besteht aus der Reichsregierung und den Generalstaaten, dem Parlament in Den Haag. Die „Staaten“, die Volksvertretungen von Aruba, Curaçao und Sint Maarten werden ebenfalls eingeschaltet. Die Staaten können zwar kein Veto einlegen, aber die bevollmächtigten Minister von Aruba, Curaçao und Sint Maarten können im Reichsministerrat erklären, dass ihr Land ernsthaft durch einen vorliegenden Gesetzesentwurf benachteiligt werden würde. Das Gesetz kann dann nur verabschiedet werden, wenn darin bestimmt wird, dass es keine Anwendung im Lande des diesbezüglichen Ministers finden wird, es sei denn die Einheit des Königreiches macht diese Ausnahmeposition nicht möglich. Außerdem können die bevollmächtigten Minister und außerordentlichen Vertreter der jeweiligen Staaten bei der Verhandlung in den Generalstaaten Beschwerde einlegen. Beschließt die Zweite Kammer der Generalstaaten den Entwurf eines Reichsgesetzes trotz Einspruchs eines Bevollmächtigten Ministers mit weniger als drei Fünftel der Stimmen, wird die parlamentarische Behandlung unterbrochen für eine Behandlung des Gesetzentwurfs im Ministerrat.

Die Staatsregelungen von Aruba, Curaçao und Sint Maarten sowie die Verfassung der Niederlande sind dem Statut des Königreiches untergeordnet. Die niederländische Verfassung findet jedoch in bestimmten Aspekten auch Anwendung in den anderen Teilen des Königreiches, z. B. in der Regelung der Erbfolge des Königshauses. In diesen Fällen kann die niederländische Verfassung nur durch ein Reichsgesetz geändert werden. Ebenso können die Artikel der niederländischen Verfassung bezüglich der Menschenrechte nur durch ein Reichsgesetz geändert werden, da die Sicherung der Menschenrechte eine Angelegenheit des gesamten Königreiches ist.

Auch eine Änderung des Statuts des Königreiches an sich ist nur per Reichsgesetz möglich. Ein Reichsgesetz zur Änderung des Statuts ist jedoch nur möglich nachdem erst in Aruba, Curaçao und Sint Maarten per Gesetz diese Änderung beschlossen wurde.

Naturgemäß liegt der Schwerpunkt bei Gesetzgebungsverfahren und in der Verwaltung des Königreiches bei den Niederlanden, da diese das größte, bevölkerungsreichste und wirtschaftlich bedeutendste der vier Länder sind.

Geschichte

Seit dem 17. Jahrhundert besaßen die Niederlande Kolonien in anderen Erdteilen. Nach dem Zweiten Weltkrieg fand eine schnelle Dekolonisation der meisten dieser Gebiete statt. Unter dem politischen Druck der Vereinten Nationen und der USA entließen die Niederlande das Land Indonesien in die Souveränität als eigener Staat. Bis 1954 bestand noch eine lose Niederländisch-Indonesische Union, die jedoch am Streit um Neuguinea zerbrach. Neuguinea blieb noch einige Jahre unter niederländischer Verwaltung. Suriname und die Niederländischen Antillen blieben ebenso niederländisch.

Mit den Niederländischen Antillen und Suriname war es möglich, eine Übereinkunft über eine neue Konstruktion des Königreiches zu erreichen. Hierbei wurden Autonomie und Gleichberechtigung für die überseeischen Gebietsteile garantiert. Im Jahr 1954 wurden die kolonialen Beziehungen zwischen den Niederlanden, Suriname, den Niederländischen Antillen und Neu-Guinea durch das Inkrafttreten des Statutes des Königreiches der Niederlande geregelt. Suriname und die Niederländischen Antillen wurden Länder des Königreiches und erhielten innere Autonomie.

Im Jahr 1962 kam Neuguinea unter Verwaltung der Vereinten Nationen und wurde 1963 Indonesien übergeben. Suriname trat am 25. November 1975 aus dem Königreich aus und wurde eine unabhängige Republik. Zu diesem Zeitpunkt bestand das Königreich der Niederlande nur noch aus zwei Ländern.

1986 bekam Aruba, bis dato ein Teil der Niederländischen Antillen, den Status eines eigenen Landes innerhalb des Königreiches. Seitdem bestand das Königreich bis 2010 aus drei Ländern. Als Aruba seinen „Status aparte“ erhielt, war im Statut des Königreiches vorgesehen, dass es 1992 aus dem Königreich ausscheiden und damit unabhängig werden sollte. Dieses Vorhaben wurde jedoch fallengelassen.

Am 10. Oktober 2010 wurde schließlich auch der Rest der Niederländischen Antillen aufgelöst, wodurch Curaçao und Sint Maarten autonome Länder innerhalb des Königreiches wurden und die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als besondere Gemeinden zu den Niederlanden kamen.

Internationale Zusammenarbeit

Das Königreich der Niederlande ist Mitglied unter anderem in den folgenden internationalen Organisationen:

Auch wenn stets das ganze Königreich Mitglied in einer Organisation ist, werden oftmals Länder des Königreiches von den jeweiligen Bestimmungen ausgenommen oder diese gelten dort nur eingeschränkt. Dies trifft oft auf die karibischen Länder zu, etwa in Bezug auf die EU (siehe nachfolgenden Abschnitt).

Verhältnis zur Europäischen Union

Formell ist das gesamte Königreich der Niederlande Mitglied der Europäischen Union. Tatsächlich gelten jedoch Aruba, Sint Maarten, Curaçao und – obwohl sie zum Landesteil Niederlande gehören – die BES-Inseln als „Überseeische Länder und Hoheitsgebiete“ (overseas countries and territories) gemäß dem 4. Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. In diesen Gebieten gelten nur einzelne Aspekte des Europarechts, und sie gehören gemäß Art. 3 Absatz 1 Zollkodex auch nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union. Da jedoch das Staatsbürgerschaftsrecht eine Angelegenheit des ganzen Königreiches ist, sind die Bürger der überseeischen Königreichsteile dennoch Unionsbürger.


Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis