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Großmächte

Als Großmacht bezeichnet man einen Staat, der einen wesentlichen geopolitischen Einfluss hat. Es gibt allerdings keine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition, so dass es im Einzelfall umstritten sein kann, ob ein Staat als Großmacht gelten kann. Häufig wird als Kriterium für den Begriff angeführt, dass eine defensive Großmacht allein gegen jeden anderen Staat militärisch bestehen kann. Eine offensive Großmacht hingegen muss in der Lage sein, weltweit militärisch Einfluss zu üben.

Obwohl der Begriff nicht genau definiert ist , wird er seit dem Wiener Kongreß zur Charakterisierung früherer und späterer Machtkonstellationen angewandt.

Im Deutschen werden zur Kennzeichnung einer Großmachtstellung hauptsächlich Wörter auf -macht verwendet, unter anderem Großmacht, Weltmacht und Supermacht. Die Bezeichnungen Großmacht und Weltmacht sind an die Stelle des älteren Begriffs Reich getreten, wie zum Beispiel beim Römischen Reich. Zwar wird der Begriff Großmacht punktuell auch für Reiche des Altertums und des Mittelalters benutzt, jedoch - als typisch neuzeitliche Begriffsbildung - ist er nur zur Charakterisierung der Machtgewichtung in der Neuzeit üblich.

Vor dem Beginn des Zweiten Weltkrieges galten das Deutsche Reich, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, die Sowjetunion und die USA als Großmächte. Die Siegermächte behielten nach Kriegsende diesen Status. Der Besitz von Atomwaffen wurde ein sehr wichtiges Großmachtkriterium neben dem Status als Ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Diesen hatten nach 1945 die USA, die Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich und China inne und bildeten insofern nominal die neue „Welt-Pentarchie“. Seit dem Kalten Krieg waren die USA und die Sowjetunion die dominierenden Großmächte, weshalb man sie auch als Supermächte bezeichnete. Bisweilen wird Russland als Nachfolgestaat der Sowjetunion auch heute noch als Supermacht angesehen, in erster Linie deshalb, weil das Land bis heute neben den USA das größte Nuklearwaffenarsenal besitzt.

Allein der Besitz von Atomwaffen ist kein Kriterium für eine Großmacht (vgl. z. B. Israel). Dagegen verleiht ein ständiger Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wegen des Vetorechtes einen bevorrechtigten Status. Daher kann man den Reformplan der G4-Staaten Japan, Indien, Brasilien und Deutschland, der für sie einen ständigen Sitz vorsieht, als Anspruch auf eine Großmachtstellung verstehen.

 

 

Quellen

Bildnachweis

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Weblinks

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