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Bundesunmittelbares Gebiet

Ein bundesunmittelbares Gebiet (bzw. je nach politischem System häufig auch Bundesterritorium, Bundesdistrikt oder ähnlich) ist ein Gebiet in einem Bundesstaat, das zu keinem der Gliedstaaten gehört, sondern direkt dem Bund untersteht. Bundesterritorien, die die Bundeshauptstadt und evtl. das engere Umland umfassen, bezeichnet man als Hauptstadtdistrikte.

Gegenbegriff ist derjenige des bundesfreien Gebietes, das heißt eines Gebietes, das zu dem Einzelstaat (eines Bundesgesamtstaates oder Staatenbundes) gehört, nicht jedoch zu dem Bund selbst.

 


Quellen

Weblinks

  • sdgsdgf
  • ööö