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Autonome Gemeinschaften (Regionen)

Als autonome Gemeinschaften (spanisch Comunidades Autónomas, abgekürzt CCAA), werden 17 Gebietskörperschaften bezeichnet, die Regionen Spaniens repräsentieren. In Artikel 2 der spanischen Verfassung von 1978 wurde festgestellt, dass die spanische Nation aus „Nationalitäten und Regionen“ zusammengesetzt ist. Dementsprechend wurden den autonomen Gemeinschaften durch Autonomiestatute Kompetenzen in Gesetzgebung und Vollzug zugesichert. Welche Rechte diese Statuten jeweils bestätigen, ist von Gemeinschaft zu Gemeinschaft unterschiedlich.

Sieben der 17 autonomen Regionen bestehen nur aus einer Provinz, die übrigen aus mehreren (bis zu neun) Provinzen. Dazu kommen noch die beiden ‚autonomen Städte‘ (ciudades autónomas) Ceuta und Melilla.

Vergleich zwischen den Autonomen Gemeinschaften und den deutschen Bundesländern

Die Autonomen Gemeinschaften sind nicht verfassungsautonom, da die Verabschiedung und Änderung ihrer Autonomiestatute der Zustimmung des gesamtspanischen Parlaments bedarf, weshalb sie anders als die Bundesländer Deutschlands auch nicht über Eigenstaatlichkeit verfügen. Außerdem unterscheiden sich die Regionen Spaniens untereinander anders als die Länder der Bundesrepublik durch ein unterschiedliches Maß an Autonomie, wenn auch mittlerweile nicht mehr so ausgeprägt wie in den Anfängen.

Der wesentlichste praktische verfassungsrechtliche Unterschied besteht darin, dass im spanischen Verfassungssystem ein Einfluss der Autonomen Gemeinschaften auf die gesamtstaatliche Gesetzgebung, wie ihn in Deutschland die Bundesländer über den Bundesrat ausüben können, nicht vorgesehen ist.

Rechtlich ähneln sich die Autonomen Gemeinschaften Spaniens und die deutschen Bundesländer in der Praxis heute jedoch sehr, während die Unterschiede vorwiegend theoretischer Natur sind. Ihnen ist gemein, dass sie über Gesetzgebungskompetenz ähnlichen Umfangs verfügen und in beiden Ländern der wichtigste Träger der öffentlichen Verwaltung sind. Ebenso wie die deutschen Bundesländer sind auch die Autonomen Gemeinschaften von ihrer Größe her sehr heterogen.

Auf gesellschaftlicher Ebene besteht aber ein entscheidender Unterschied: Anders als in Deutschland existieren Regionen, die über ein eigenes nationales Selbstwertgefühl verfügen (insbesondere Katalonien und das Baskenland, in geringerem Ausmaß auch die anderen katalanischsprachigen Gebiete und Galicien). Sprachlich liegt in diesen mittlerweile praktisch ein Zustand der Zweisprachigkeit vor.

Auf politischem Gebiet besteht dort ein paralleles Parteiensystem mit den gesamtspanischen Parteien Partido Socialista Obrero, Partido Popular und Izquierda Unida und daneben einem jeweils eigenen Spektrum „nationalistischer“ Parteien (in Katalonien: die bürgerliche Convergència i Unió und die linke Esquerra Republicana de Catalunya; im Baskenland: die bürgerliche Eusko Alderdi Jeltzalea-Partido Nacionalista Vasco, die linke Eusko Alkartasuna und die verbotenen Nachfolgeorganisationen der ETA-nahen Herri Batasuna; in Galicien der linke Bloque Nacionalista Galego). Regionalparteien unterschiedlicher Größenordnung sind darüber hinaus in Navarra, auf den Kanaren (wo sie jeweils den Präsidenten der Autonomen Gemeinschaft stellen) und in Aragonien, Kantabrien, Kastilien-León, La Rioja, Valencia und auf den Balearen in den Regionalparlamenten vertreten.

Eine zahlenmäßig und in ihrer Ernsthaftigkeit nicht zu vernachlässigende Anhängerschaft einer Verselbständigung bzw. Unabhängigkeit von Spanien existiert indes nur im Baskenland und in Katalonien. Verkompliziert wird die Lage noch dadurch, dass gerade diese beiden Regionen wegen ihrer im Vergleich zum Rest Spaniens früheren und intensiveren Industrialisierung bis weit in das 20. Jhdt. hinein Ziel einer starken Einwanderung aus anderen Landesteilen waren und man somit durchaus von „Minderheiten innerhalb der Minderheiten-Regionen“ reden kann.

Autonome Städte: Ceuta und Melilla

 


Siehe auch

Weblinks

Quellen

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