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Naturräumliche Großregionen Deutschlands

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Eine Gliederung Deutschlands in naturräumliche Großregionen, Haupteinheiten und Untereinheiten berücksichtigt in erster Linie geomorphologische, geologische, hydrologische, biogeographische und bodenkundliche Kriterien, um die Landschaft in größere einheitliche Gebiete aufzuteilen. Politische Grenzen spielen dabei, abgesehen von den nationalen Außengrenzen, keine Rolle.

Die naturräumliche Gliederung Deutschlands, wie sie heute sowohl vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als auch von den meisten Landesinstituten benutzt wird, basiert in der Hauptsache auf den Arbeiten des Handbuchs der naturräumlichen Gliederung Deutschlands der Jahre 1953 bis 1962. Dieses teilte das heutige Bundesgebiet (damals: BRD und DDR) in 86 sogenannte Haupteinheitengruppen mit zweistelligen Kennziffern zwischen 01 und 90 ein, die wiederum in bis zu 10, im Einzelfalle auch mehr Haupteinheiten (dreistellig) aufgespalten wurden. In der zum Handbuch gehörigen Kartierung im Maßstab 1:1.000.000 wurden mit der aktualisierten Karte von 1960 die Haupteinheitengruppen nochmals in übergeordneten Großregionen zusammengefasst.

Im Ergebnis entstand eine Gliederung Deutschlands in fünf (seit 1979: sechs) naturräumliche Großregionen (Großlandschaften) 1. Ordnung, die sich in insgesamt 18 (seit 1964: 19) Großregionen 2. Ordnung aufspalten. Die Haupteinheitengruppen stellen darin in der Hauptsache Großregionen 3. Ordnung dar, die Haupteinheiten Regionen 4. Ordnung.

Liste der Großregionen 1. bis 3. Ordnung (Wikipedia)


Quellen

Bildernachweis

Siehe auch